Baugenehmigung für die Installation einer Solaranlage
Die Notwendigkeit einer Baugenehmigung für die Installation einer Solaranlage wird durch das öffentliche Baurecht geregelt. Zum öffentlichen Baurecht gehört das Baugesetzbuch (Bundesrecht), landespezifische Bauordnungen (s.u.) sowie lokale Vorschriften, bspw. ein Bebauungsplan.
Im Grundsatz erfordern Photovoltaikanlagen oder die Installation von Solarzellen zur Stromerzeugung keine Baugenehmigung, sofern sie nicht den vorgenannten Regelungen widersprechen.
In der Praxis sollte man sich IMMER bei der Gemeinde schriftlich erkundigen, ob eine Solaranlage installiert werden darf. Ein einfacher Schutz vor teuren Fehlinvestitionen.
Baugenehmigungen sind erforderlich bei...
Es gibt einige Fälle, bei denen man allgemeingültig sagen kann, dass eine Baugenehmigung einzuholen ist:
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz
Ein Nachbargebäude steht unter Denkmalschutz
Es handelt sich um eine freistehende Photovoltaik- Anlage
Im Dach ist Asbest enthalten
Die Anlage steht deutlich aus dem Objekt hervor
Landesspezifische Bauordnungen
BayBO (Bayern), LBO (Baden- Württemberg), BauOBln (Berlin), BbgBO (Brandenburg), BremLBO (Bremen), HBauO (Hamburg), HBO (Hessen), LBauO M-V (Mecklemburg Vorpommern), NBauO (Niedersachen), BauO NRW (Nordrhein Westfalen), LBauO (Rheinland-Pfalz), LBO (Saarland) , SächsBO (Sachsen), BauO LSA (Sachsen-Anhalt), LBO (Schleswig-Holstein), ThürBO (Thüringen)
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