Steuern sparen mit Photovoltaik - Abschreibung
Sowohl bei thermischen Solaranlagen als auch bei Photovoltaikanlagen können Sie sehr viel an Steuern sparen. Vergessen Sie diese nicht bei der Berechnung, da sie auch einen hohen Gewinnfaktor für den Ertrag darstellt. Für die Abschreibung von Photovoltaik-Betreibung gelten bestimmte Regelungen aus dem EEG und der Tabelle für AfA (Absetzung für Abnutzung) des Bundesfinanzministeriums. Dabei wird für gewöhnlich von einer Nutzungsdauer von 20 Jahren bei Photovoltaikanlagen ausgegangen, d.h. die Frist zur Abschreibung von Photovoltaik-Anlagen beträgt 20 Jahre, während welcher Sie Ihre Anschaffungskosten als Ausgaben geltend machen lassen können.
Dabei wird primär zwischen zwei Arten von Abschreibung von Solaranlagen unterschieden:
1. lineare Abschreibung von Photovoltaik Die lineare Abschreibung beträgt 5% der Anschaffungskosten pro Jahr.
2. degressive Abschreibung von Photovoltaik Die degressive Abschreibung bei Photovoltaikanlagen beträgt 12,5 %. Statt auf den Anschaffungskosten der Anlage basiert diese Art der Abschreibung auf dem so genannten Restbuchwert. Dies bedeutet, dass Sie im ersten Jahr 12,5% Ihrer Anschaffungskosten erhalten, ab den folgenden Jahren immer 12,5 % des Restwertes. Sobald dieser Betrag auf 5% der Anschaffungskosten sinkt, werden die 5% beibehalten.
Angebote Photovoltaikanlagen zum Vergleich einholen.
Man kann also nur individuell entscheiden, welche Art von Photovoltaik Abschreibung zu wählen ist, je nachdem, wie hoch die Anschaffungskosten sind. Auch ist zu beachten, dass man von der degressiven zur linearen Abschreibung wechseln darf, jedoch nicht umgekehrt. In jedem Fall können Sie sich damit die Finanzierung von Photovoltaikanlagen sehr erleichtern. Informieren Sie sich aber auch noch über andere Möglichkeiten der Förderung, beispielsweise durch die KfW Photovoltaik Förderung. Neben der Einspeisung kann auch die Idee der Selbstversorgung sehr interessant sein.
Im Übrigen gibt es auch eine Abschreibung für thermische Solaranlagen, allerdings mit einer geringeren Frist von zurzeit 10 Jahren.