Versicherung von Photovoltaikanlagen
Bei der Versicherung der Photovoltaikanlagen handelt es sich in der Regel um eine Allgefahrendeckung, d.h. es sind alle möglichen Schäden und Gefahren versichert, bis auf wenige Ausnahmen wie Krieg, Kernenergie und Abnutzung. Abgesehen von der sinnvollen Absicherung gegen Elementarschäden (Sturm, Hagel etc.) kann man auch gegen Überspannungsschäden und Diebstahl versichern. Gegen direkten Blitzschlag kann der Wechselrichter speziell abgesichert werden. Die Kosten eines Ertragsausfalls können ebenfalls mitversichert werden, wenn die Anlage infolge eines Schadens nicht produzieren kann (sinnvoll bei großen Solaranlagen mit hohem Ertrag).
Für den Versicherungsnehmer sind für die Prämienfindung folgende Punkte relevant:
Standort der Anlage
Montageart (Boden, Schrägdach, Flachdach, Fassade)
Dach (Höhe des Daches, Art des Daches)
Größe der Anlage
Nutzungsart des Gebäudes (Wohngebäude, gewerbliche Anlage)
Risikoerhöhende Faktoren
Installation auf feuergefährdeten Gebäuden wie z.B.: landwirtschaftliche Gebäude
Installation in unbewohnten Gebieten
Installation auf einem fremden Dach
Beim Versicherungsschutz sollte man u.a. auf folgende Punkte achten:
Vereinbarung von Unterversicherungsschutz (stabile Prämie)
Zahlung des Ertragsausfalls über einen Zeitraum von 12 Monaten
Neben der Versicherung der Anlage ist auch eine Betreiberhaftpflicht sinnvoll, da eine gewerbliche Tätigkeit durchgeführt wird. Es sei denn, man trifft mit der Betriebshaftpflichtversicherung die schriftliche Vereinbarung, dass der Betrieb der Photovoltaikanlage mitversichert ist.
Bei kleinen Anlagen (i.d.R. auf Wohnhäusern) kann man diese in die Privathaftpflicht mit einschließen, ansonsten ist in der Regel eine separate Haftpflichtversicherung notwendig. Hier ist auf eine ausreichende Deckungshöhe zu achten, sowie den Einschluss von Schäden aufgrund von Umwelteinwirkungen.
Diese Infationen gelten jedoch nicht nur für Photovoltaikanlagen: auch thermische Solaranlagen können und sollen gut versichert werden.